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Vorsicht Schattenberater!

 

 

 

Lizenzierung & Schattenberater

Als Schattenberater oder Geisterberater werden solche Einwanderungsberater bezeichnet, welche ohne die obligatorische Lizenz tätig sind, und deshalb den Behörden gegenüber im Dunkeln verborgen bleiben.
 
Weil sie ihre namentliche Erwähnung im Einwanderungsgesuch aktiv vermeiden, können sie ihre Geschäfte betreiben, ohne sich kanadischem Recht, geltenden Verordnungen, und Konsumentenschutzprogrammen zu unterziehen.

 


INFORMATIONEN:

Frage 1:  Wie operieren Schattenberater? Antwort
 
Frage 2:
 Wie erkenne ich einen Schattenberater? Antwort
 
Frage 3:  Wie verhalte ich mich gegenüber einem Schattenberater? Antwort
 
Frage 4:  Sind nicht viele Berater genausogut wie lizenzierte Berater - nur weil sie nicht Kanadier sind, können sie keine Lizenz erwerben? Antwort
 
 

Frage 5:
Ist ein Berater mit jahrelanger Erfahrung, Empfehlungen von offiziellen Personen, und guten Kontakten mit kanadischen Botschaften, nicht genausogut wie ein lizenzierter Berater? Antwort

Frage 5
:  Darf ein Berater in Zusammenarbeit mit einem lizenzierten Partner in Kanada nicht legale Einwanderungsberatung in Europa betreiben?  Antwort
 

Details über die Gesetze und Bestimmungen in genauem Wortlaut
 




Frage 1:
 Wie operieren Schattenberater?
 

Antwort:
Schattenberater operieren auf zwei Arten:

  • Im Alleingang, und ohne irgendein Formular zu unterschreiben, und ohne seinen Namen und Addresse den Behörden bekanntzugeben;

  • Im Tandem mit einem kanadischen Berater, der gegen Bezahlung die Aktivitäten des Schattenberaters mit seinem Namen deckt. Siehe auch Frage 5

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Frage 2:
 Wie erkenne ich einen Schattenberater?
 
Antwort:

  • Ein Schattenberater ist nicht im publizierten Verzeichnis von CSIC als lizenzierter Einwanderungsberater aufgeführt.  

  • Ein Schattenberater wird unter allen Umständen versuchen,  das Identifikationsformular IMM5476 zu vermeiden und nicht zu unterschreiben. Wenn ein Schattenberater auf diesem Formular falsche Angaben macht, kann er bei der nächsten Einreise nach Kanada für eine strafrechtliche Verfolgung in Gewahrsam genommen werden. Vorsicht ist geboten, wo jemand das ähnliche Formular IMM5475 verwenden will, welches ähnlich aussieht aber nicht denselben Zweck erfüllt.

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Frage 3:
  Wie verhalte ich mich gegen
über einem Schattenberater?
 
Antwort: 

  • Als Konsument haben Sie die Freiheit, selbst eine informierte Entscheidung für die Wahl eines Beraters und rechtlichen Vertreters für Ihre Einwanderung zu treffen.

  • Die kanadischen Einwanderungsbehörden lehnen es ab mit Schattenberatern zu kommunizieren, haben selbst aber keine praktische Handhabe, um die unlizenzierte Berufsausübung zu verhindern. Es sieht heute immer noch so aus, dass sich  jedermann als Experte ausgeben und Einwanderungsberatung anbieten kann, ohne strafrechtliche Verfolgung zu befürchten. Eine parlamentarische Kommission ist an der Prüfung von strengeren Massnahmen der Strafverfolgung, welche natürlich nur innerhalb Kanadas anwendbar ist.  Schattenberater ausserhalb Kanadas werden wohl auch in Zukunft aktiv bleiben, und die einzige realistische Massnahme besteht in der Information von Konsumenten. 

  • Ein Team der Berufsorganisation CAPIC, der Lizenzorganisation CSIC, und eine Sondertruppe 'Immigration & Passports' der kanadischen Bundespolizei (RCMP) sind an der Prüfung von weiteren Massnahmen zur Eindämmung der unlizenzierten Tätigkeit in der Einwanderungsberatung. Die Sammlung von Angaben zur Tätigkeit von Schattenberatern hat 2007 begonnen.  Wenn Sie dies wünschen, können Sie Beobachtungen über unlizenzierte Berater an diese Stelle  melden (am besten via CAPIC, mit Kopie an uns, oder wir können Ihre Meldung weiterleiten).

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Frage 4:
 Sind nicht viele Berater genausogut wie lizenzierte Berater - nur weil sie nicht Kanadier sind, können sie keine Lizenz erwerben?
 
Antwort:  Die kanadische Regierung hat nach eingehender Untersuchung beschlossen, dass neue Einwanderer am besten geschützt sind, wenn Einwanderungsberater:

  • eine Ausbildung und Prüfung im Immigrationsrecht bestehen;

  • nachweisen müssen, dass sie fliessend Englisch oder Französisch sprechen und schreiben, und erfolgreich mit den Behörden kommunizieren könnnen;

  • Kanadier sind oder in Kanada leben, um die hiesigen Verhältnisse zu kennen und um unter kanadischem Recht zur Verantwortung gezogen werden können;

  • sich obligatorischer Weiterbildung unterziehen und die Lizenz regelmässig unter Leistungsausweis erneuern müssen.

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Frage 5: Ist ein Berater mit jahrelanger Erfahrung, Empfehlungen von offiziellen Personen, und guten Kontakten mit kanadischen Botschaften, nicht genausogut wie ein lizenzierter Berater?
 

Antwort
: Auch hervorragende Persönlichkeiten stehen nicht über dem Gesetz und geltenden Bestimmungen. Zudem gilt es folgendes zu bedenken:

  • Das Immigrationswesen ändert sich dauernd, und zum Teil immer schneller.  Während einige Jahre Erfahrung sicher einen Vorteil darstellen, sind die Verhältnisse in der alten Gesetzgebung vor 2002 kaum von Belang.  Entscheidend sind heute berufliche Kanäle zur ständigen Aktualisierung und Weiterbildung, und ein aktives Netzwerk im Berufsverband mit Zugang zu aktuellen Entscheidungen und der Vergleich mit anderen ähnlichen und aktuellen Fällen.

  • Die Behörden behandeln alle Gesuche gleich, alles andere fällt in den Bereich der Korruption. Seit mehreren Jahren ist es nicht mehr möglich, direkten und persönlichen Kontakt mir der Botschaft und anderen Beamten zu pflegen. Was alleine zum Erfolg und zu schnelleren Entscheiden führt, ist die Qualität eines Gesuches und die Darstellung und das Gewicht der Argumente in der Kommunikation mit den Behörden. 

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Frage 5:  Darf ein Berater in Zusammenarbeit mit einem lizenzierten Partner in Kanada nicht legale Einwanderungsberatung in Europa betreiben? 

 

Antwort:
  Die Lizenz ist persönlich und nicht auf andere Personen übertragbar:

  • Einwanderungsberatung darf nur von der lizenzierten Person selbst durchgeführt werden.

  • Ein lizenzierter Berater darf Mitarbeiter oder Vermittler anstellen. Solche Vermittler ('Agents') dürfen aber keine eigenen Beratungsgespräche führen, sondern dürfen nur Informationen zwischen lizenziertem Berater und Kunden hin- und herleiten.

  • Ein lizenzierter Einwanderungsberater, der diese Bestimmungen umgeht und Geschäfte betreibt mit einem Vermittler im Ausland, welcher Einwanderungsberatung in eigener Regie durchführt, kann einem Disziplinarverfahren unterzogen werden, welches zur Verwarnung, Entzug der Lizenz, Busse, oder Gefängnis führen kann.

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Details über die Gesetze und Bestimmungen in genauem Wortlaut
 



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Hubertus Liebrecht, und Mohammad Azizi sind Mitglieder des obligatorischen Berufsverbandes CSIC, Canadian Society of Immigration Consultants, www.csic-scci.ca.
 

Hintergrund:
 
Im April 2004 wurde das  berufliche Obligatorium für kanadische Einwanderungs-beratung eingeführt:

Zum Schutz der Konsumenten dürfen nur noch in Kanada lizenzierte Anwälte oder professionelle Berater mit einer Lizenz des Organs CSIC (Canadian Society of Immigration Consultants) zukünftige Einwanderer nach Kanada rechtlich vertreten und beraten.


Ghost Consultants:
Geisterberater oder auch Schattenberater (shadow consultants) werden solche Personen genannt, welche die obligatorische Lizenzierung für Einwanderungsberater
umgehen und ihre Dienste ohne Lizenz und ohne Kenntnis der Behörden anbieten.


Kein Risiko:

Wir glauben, dass der Schlüssel zum Erfolg in Erfahrung und der ehrlichen Vertretung der Interessen unserer Klienten liegt.

Eine erste persönliche Beurteilung Ihrer Erfolgschancen ist eine gute Grundlage für die weitere Planung.

 

Hohe Qualität:
 
Sicherheit durch Qualität.

Mit einem Certified Canadian Immigration Consultant (CCIC) gehen Sie kein Risiko ein.

 

© ProCanada.com 2001