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INFORMATIONEN:

Wie erkenne ich einen Schattenberater? Details
 



Details über die Gesetze und Bestimmungen in englischem Wortlaut, mit deutscher Uebersetzung und Kommentaren:

Amendments to the Immigration and Refugee Protection Regulations, April 14, 2004

Representation for a fee, Section 13.1

"(...) No person who is not an authorized representative may, for a fee, represent, advise or consult with a person who is the subject of a proceeding or application before the Minister, an officer or the Board."

Offence and penalty provisions, Sections 124/125

"A person who commits an offence (...) is liable (...) on conviction on indictment, to a fine of not more than $50,000 or to imprisonment for a term of not more than two years, or to both."


Uebersetzung/Kommentar:

Ergänzungen zur Einwanderungsverordnung vom 14. April, 2004

Rechtliche Vertretung und Beratung, als bezahlte Dienstleistung, Sektion 13.1

(...) "Keine Person, die nicht zu diesem Zwecke lizenziert ist, darf, als bezahlte Dienstleistung, eine andere Person in Sachen Immigrationsgesuchen oder Immigrationsverfahren rechtlich vertreten oder beraten."

Kommentar: Autorisiert sind nur Anwälte (Notaires in Quebec) und Lizenzierte Immigrationsberater, welche eine aktive und intakte Mitgliedschaft beim entsprechenden Berufsverband haben.

Eine Person, welche Einwanderungsverordnungen umgeht, wird bei Anklage und Verurteilung zu Strafen von bis zu $50'000 und/oder 2 Jahren Gefängnis verurteilt. Dies gilt f
ür alle Personen, welche unter kanadischem Recht haftbar und belangbar sind.
 

Bedingungen für die Lizenzierung und jährliche Erneuerung sind folgende:

  • Kanadischer Bürger (oder permanent eingewandert)

  • Abgelegte Fachprüfung im Immigrationsrecht und den Pflichten des Berufsverbandes

  • Sauberes Strafregister

  • Einwandfreie Englisch- oder Französischkenntnisse

  • Einwandfreies Einhalten aller Pflichten, Richtlinien, und Fortbildungen des Berufsverbandes

  • Bezahlung des Mitgliederbeitrages und der obligatorischen Haftpflichtversicherung zur Abdeckung von entstandenen Kosten fuer Klienten im Falle eines Beratungsfehlers oder -irrtums.

Wir begrüssen diese Massnahme im Interesse des Konsumentenschutzes. Wir haben die Prüfungen abgelegt und als Mitglied im publizierten Register aufgeführt.
 

Beachten Sie folgende Dinge:

Kanadisches Recht für alle: Verträge und professionelles Verhalten von Einwanderungsberatern sind nun reguliert und unterstehen den allgemeinen Richtlinien des obligatorischen Berufsverbandes CSIC, Canadian Society of Immigration Consultants, www.csic-scci.ca, Bay Street, Suite 1600, Munich Re Centre, Toronto, ON M5H 2Y2, Telefon +1 (416) 572-2800. Diese Organisation ist als erste Instanz im Konfliktfalle zwischen Einwanderungsberater und Klient zuständig, und Urteil und Schlichtungsverfahren sind für alle Vertragspartner bindend. Im weiteren gilt nun kanadisches Recht für alle diese Verträge auch wenn im Ausland abgeschlossen.

Lizenzierte Beratung: Nur lizenzierte kanadische Mitglieder des Berufsverbandes dürfen Klienten und deren Anliegen in Einwanderungsfragen vertreten. Die Regierung hat die entsprechenden Verordnungen im April 2004 in Kraft gesetzt, und Einwanderungsberater müssen einen Link zum Berufsverband auf ihrer Home Page haben, und müssen im publizierten Register des Berufsverbandes aufgeführt sein.  Die Einwanderungsbehörden kommunizieren nicht mehr mit unlizenzierten Beratern, und Disziplinarverfahren sind eingeleitet worden. In Europa wohnhaften unlizenzierten Angestellten oder Vertretern von kanadischen Immigration Consultants oder von kanadischen Anwälten ist die Beratung von Klienten ausdrücklich verboten. Solche Personen ('Agents') dürfen lediglich Informationen weiterleiten, aber dürfen keine Beratungsgespräche mit Klienten führen.
  

Genauer Wortlaut der Zuständigkeit:

"Agent"

means a person who:

(a) represents an Immigration Consultant with respect to Clients;

(b) solicits Clients on behalf of an Immigration Consultant; or

(c) liases with a Client with the intent to provide information to assist the Immigration Consultant in representing, advising or consulting with a Client.

Commentary:
An Agent is not an Immigration Consultant and may not represent, advise, or consult with a Client. Any person, either domestic or foreign, assisting Immigration Consultants with obtaining Clients or information regarding Clients, will be deemed to be an Agent.

(Quelle: Canadian Society of Immigration Consultants, Rules of Professional Conduct, 2004)

 


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Hubertus Liebrecht, und Mohammad Azizi sind Mitglieder des obligatorischen Berufsverbandes CSIC, Canadian Society of Immigration Consultants, www.csic-scci.ca.
 

Hintergrund:
 
Im April 2004 wurde das  berufliche Obligatorium fuer kanadische Einwanderungs-beratung eingefuehrt:

Zum Schutz der Konsumenten dürfen nur noch in Kanada lizenzierte Anwälte oder professionelle Berater mit einer Lizenz des Organs CSIC (Canadian Society of Immigration Consultants) zukünftige Einwanderer nach Kanada rechtlich vertreten und beraten.


Ghost Consultants:
Geisterberater oder auch Schattenberater (shadow consultants) werden solche Personen genannt, welche die obligatorische Lizenzierung fuer Einwanderungsberater
umgehen und ihre Dienste ohne Lizenz und ohne Kenntnis der Behörden anbieten.


Kein Risiko:

Wir glauben, dass der Schlüssel zum Erfolg in Erfahrung und der ehrlichen Vertretung der Interessen unserer Klienten liegt.

Eine erste persönliche Beurteilung Ihrer Erfolgschancen ist eine gute Grundlage für die weitere Planung.

 

Hohe Qualität:
 
Sicherheit durch Qualität.

Mit einem Certified Canadian Immigration Consultant (CCIC) gehen Sie kein Risiko ein.

 

© ProCanada.com 2001