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INFORMATIONEN:
Wie erkenne ich einen Schattenberater?
Details
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Details über die
Gesetze und Bestimmungen in englischem Wortlaut, mit deutscher
Uebersetzung und Kommentaren:
Amendments
to the Immigration and Refugee Protection Regulations, April 14, 2004
Representation for a fee, Section 13.1
"(...) No person who is not an authorized representative may, for a fee, represent,
advise or consult with a person who is the subject of a proceeding or application before
the Minister, an officer or the Board."
Offence and penalty provisions, Sections 124/125
"A person who commits an offence (...) is liable (...) on conviction on indictment,
to a fine of not more than $50,000 or to imprisonment for a term of not more than two
years, or to both."
Uebersetzung/Kommentar:
Ergänzungen zur Einwanderungsverordnung vom 14. April, 2004
Rechtliche Vertretung und Beratung, als bezahlte Dienstleistung, Sektion 13.1
(...) "Keine Person, die nicht zu diesem Zwecke lizenziert ist, darf, als bezahlte
Dienstleistung, eine andere Person in Sachen Immigrationsgesuchen oder
Immigrationsverfahren rechtlich vertreten oder beraten."
Kommentar: Autorisiert sind nur Anwälte (Notaires in Quebec) und
Lizenzierte Immigrationsberater, welche eine aktive und intakte Mitgliedschaft beim
entsprechenden Berufsverband haben.
Eine Person, welche Einwanderungsverordnungen umgeht, wird bei Anklage und Verurteilung zu
Strafen von bis zu $50'000 und/oder 2 Jahren Gefängnis verurteilt. Dies gilt für alle Personen, welche unter kanadischem
Recht haftbar und belangbar sind.
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Bedingungen für die Lizenzierung und jährliche Erneuerung sind folgende:
Kanadischer Bürger (oder permanent
eingewandert)
Abgelegte Fachprüfung
im Immigrationsrecht und den Pflichten des Berufsverbandes
Sauberes Strafregister
Einwandfreie Englisch- oder Französischkenntnisse
Einwandfreies Einhalten aller
Pflichten, Richtlinien, und Fortbildungen des Berufsverbandes
Bezahlung des Mitgliederbeitrages und
der obligatorischen Haftpflichtversicherung zur Abdeckung von entstandenen Kosten fuer Klienten im
Falle
eines Beratungsfehlers oder -irrtums.
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Wir begrüssen diese Massnahme im
Interesse des Konsumentenschutzes. Wir haben die Prüfungen abgelegt und als Mitglied im
publizierten Register aufgeführt.
Beachten Sie folgende Dinge:
Kanadisches Recht für alle: Verträge
und professionelles Verhalten von Einwanderungsberatern sind nun reguliert und unterstehen
den allgemeinen Richtlinien des obligatorischen Berufsverbandes CSIC,
Canadian Society of Immigration Consultants, www.csic-scci.ca, Bay Street, Suite 1600, Munich Re Centre, Toronto,
ON M5H 2Y2, Telefon +1 (416) 572-2800. Diese Organisation ist als erste Instanz im
Konfliktfalle zwischen Einwanderungsberater und Klient zuständig, und Urteil und
Schlichtungsverfahren sind für alle Vertragspartner bindend. Im weiteren gilt nun
kanadisches Recht für alle diese Verträge auch wenn im Ausland abgeschlossen.
Lizenzierte Beratung: Nur lizenzierte kanadische Mitglieder des Berufsverbandes dürfen
Klienten und deren Anliegen in Einwanderungsfragen vertreten. Die Regierung hat die
entsprechenden Verordnungen im April 2004 in Kraft gesetzt, und Einwanderungsberater
müssen einen Link zum Berufsverband auf ihrer Home Page haben, und müssen im
publizierten Register des Berufsverbandes aufgeführt sein. Die
Einwanderungsbehörden
kommunizieren nicht mehr mit unlizenzierten Beratern, und Disziplinarverfahren sind
eingeleitet worden.
In Europa wohnhaften unlizenzierten Angestellten oder
Vertretern von kanadischen Immigration Consultants oder von kanadischen Anwälten ist die
Beratung von Klienten ausdrücklich
verboten. Solche Personen ('Agents') dürfen lediglich Informationen weiterleiten, aber dürfen keine Beratungsgespräche mit Klienten führen.
Genauer
Wortlaut der Zuständigkeit:
"Agent"
means a person who:
(a) represents an Immigration Consultant with respect to
Clients;
(b) solicits Clients on behalf of an Immigration Consultant;
or
(c) liases with a Client with the intent to provide
information to assist the Immigration Consultant in representing, advising or consulting
with a Client.
Commentary:
An Agent is not an Immigration Consultant and may not represent, advise, or consult
with a Client. Any person, either domestic or foreign, assisting Immigration Consultants
with obtaining Clients or information regarding Clients, will be deemed to be an Agent.
(Quelle: Canadian Society of Immigration Consultants,
Rules of Professional Conduct, 2004) |
Hubertus Liebrecht, und Mohammad Azizi sind Mitglieder des obligatorischen Berufsverbandes CSIC, Canadian Society of Immigration Consultants, www.csic-scci.ca.
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Hintergrund:
Im April 2004 wurde das berufliche
Obligatorium fuer kanadische Einwanderungs-beratung eingefuehrt:
Zum Schutz der Konsumenten dürfen nur noch in Kanada lizenzierte Anwälte
oder professionelle Berater mit einer Lizenz des Organs CSIC
(Canadian Society of Immigration Consultants) zukünftige Einwanderer nach Kanada
rechtlich vertreten und beraten.
Ghost Consultants:
Geisterberater oder auch Schattenberater
(shadow consultants) werden solche Personen genannt, welche die
obligatorische Lizenzierung fuer Einwanderungsberater
umgehen und ihre Dienste ohne Lizenz und ohne Kenntnis der Behörden anbieten.
Kein Risiko:
Wir glauben, dass der Schlüssel zum Erfolg in Erfahrung und der
ehrlichen Vertretung der Interessen unserer Klienten liegt.
Eine erste persönliche Beurteilung Ihrer Erfolgschancen ist eine
gute Grundlage für die weitere Planung.
Hohe Qualität:
Sicherheit durch Qualität.
Mit einem Certified Canadian Immigration
Consultant (CCIC) gehen Sie kein Risiko ein.
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